Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 schafft die Europäische Union erstmals ein unmittelbar geltendes, unionsweites Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT).
Kapitel II, Abschnitt 2 („Bestimmungen für Gruppen“) ist dabei ein zentrales Element, das die Pflichten von Mutterunternehmen und internationalen Konzernen deutlich erweitert.
Im Mittelpunkt stehen die Artikel 16 und 17 GWVO. Sie verpflichten Mutterunternehmen künftig dazu,
– gruppenweit einheitliche Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuführen,
– eine zentrale Compliance-Funktion mit Gruppenverantwortung zu etablieren,
– einen verbindlichen Informationsaustausch innerhalb der Gruppe sicherzustellen,
– und auch in Drittländern mit weniger strengen Vorschriften ein gleichwertiges AML/CFT-Schutzniveau zu gewährleisten.
Ergänzend wird die Europäische Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) bis Juli 2026 technische Regulierungsstandards vorlegen, die Mindestanforderungen für gruppenweite Programme, Datenflüsse und Aufsichtsmechanismen definieren werden.
Themenüberblick
Artikel 16 GWVO – Gruppenweite Anforderungen
– Aufbau einer gruppenweiten AML/CFT-Governance
– Durchführung einer gruppenweiten Risikobewertung
– Aufgaben und Berichtspflichten des Group Compliance Managers
– Informationsaustausch und Datenschutz innerhalb der Gruppe
Artikel 17 GWVO – Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen in Drittländern
– Anwendung der EU-Standards außerhalb der Union
– Umgang mit Rechtskonflikten und Informationsbeschränkungen
– Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden
– Zusätzliche Maßnahmen und mögliche Eingriffe der Aufsicht
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an
– Group Compliance Officer und Geldwäschebeauftragte,
– Leiterinnen und Leiter von AML-, Governance- und Rechtsabteilungen,
– Fachkräfte der Internen Revision mit AML-Schwerpunkt.