Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 werden die Regeln für das Auslagern von Pflichten und die Inanspruchnahme anderer Verpflichteter erstmals unionsweit harmonisiert.
Beide Themen – geregelt in Kapitel II Abschnitt 3 (Artikel 18) und Kapitel III Abschnitt 6 (Artikel 48 – 50) – betreffen zentrale Governance- und Kontrollpflichten aller Verpflichteten im Finanzsektor und darüber hinaus.
Das Seminar beleuchtet, wie weit Auslagerungen gehen dürfen, welche Aufgaben zwingend intern verbleiben müssen, und unter welchen Voraussetzungen andere Verpflichtete zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten herangezogen werden dürfen – einschließlich der strengen Anforderungen bei Drittlands- und Gruppenstrukturen.
Inhalte des Seminars
Artikel 18 – Auslagerung
– Voraussetzungen und Mitteilungspflichten gegenüber der Aufsicht
– Nicht auslagerbare Kernfunktionen (Risikobewertung, Freigaben, Verdachtsmeldungen u.a.)
– Verantwortung und Haftung des Verpflichteten
– Anforderungen an Dienstleister und Unterauftragnehmer
– Auslagerung in Drittländer und gruppeninterne Besonderheiten
– Angekündigte AMLA-Leitlinien bis 2027
Artikel 48 – 50 – Inanspruchnahme anderer Verpflichteter
– Zulässigkeit und Grenzen der Heranziehung anderer Verpflichteter
– Voraussetzungen für EU- und Drittlands-Verpflichtete
– Gruppeninterne Verfahren und Dokumentationspflichten
– Fristen und Formvorgaben für Informationsübermittlungen
– Rolle der AMLA-Leitlinien und zukünftige Aufsichtserwartungen
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich insbesondere an
– Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter
– Compliance- und Risikomanager
– Geschäftsleiter von Finanz-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten