Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 schafft die Europäische Union erstmals ein unmittelbar geltendes, unionsweites Regelwerk zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT).
Besonders praxisrelevant ist dabei Kapitel II – Interne Strategien, Verfahren und Kontrollen der Verpflichteten, das die Governance-, Risiko- und Kontrollpflichten aller Verpflichteten grundlegend neu ordnet.
In diesem LinkedIn Live beleuchten wir Kapitel II Abschnitt 1 (Artikel 9 bis 15) im Detail – also genau jene Vorschriften, die künftig die interne Aufbau- und Ablauforganisation, die Risikobewertung, die Rollen von Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragtem sowie die Integrität und Schulung der Mitarbeiter betreffen.
Teilnehmende erhalten einen klaren Überblick, welche Maßnahmen bis zum Inkrafttreten 2027 vorbereitet werden müssen, welche neuen Leitlinien der AMLA zu erwarten sind und wie die Anforderungen praktisch umzusetzen sind.
Inhalte des Seminars
Artikel 9 – Umfang interner Strategien, Verfahren und Kontrollen
– Aufbau und Dokumentation interner Strategien
– Genehmigungsprozesse (Leitungsorgan, Compliance-Manager)
– Proportionalitätsprinzip und Prüfungsfähigkeit
Artikel 10 – Unternehmensweite Risikobewertung
– Mindestinhalte nach Anhang I–III
– Aktualisierungs- und Dokumentationspflichten
– Schnittstellen zu nationalen und EU-Risikobewertungen
Artikel 11 – Compliance-Funktionen
– Rollen und Verantwortlichkeiten: Leitungsorgan, Compliance-Manager, Geldwäschebeauftragter
– Berichtspflichten, Ressourcenausstattung, Schutz vor Interessenkonflikten
– Verhältnis zur internen Audit-Funktion
Artikel 12–13 – Kenntnisse & Integrität der Mitarbeiter
– Schulungsstrategie, Fit-&-Proper-Prüfungen, Interessenkonflikte
– Umgang mit Vertretern und Vertriebspartnern
Artikel 14–15 – Hinweisgeberschutz und Sonderfälle
– Einrichtung interner Meldekanäle
– Anwendung der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937
– Sonderregelungen für Ein-Person-Institute
Key-Takeaways
– Neue EU-weite Mindeststandards für AML-Governance und Compliance-Funktionen
– Leitungsorgan trägt künftig die Gesamtverantwortung für AML-Systeme
– Verbindliche Rolle eines „Compliance-Managers“ neben dem Geldwäschebeauftragten
– Dokumentations-, Schulungs- und Prüfpflichten erstmals EU-weit harmonisiert
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an
– Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter,
– Compliance- und Risikomanager,
– Geschäftsleiter von Finanz-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten