Mit Kapitel V der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 werden die unionsweit einheitlichen Pflichten zur Meldung von Verdachtsfällen, zum Verbot der Informationsweitergabe und zum Umgang mit verdächtigen Transaktionen erstmals unmittelbar verbindlich geregelt.
Das Seminar beleuchtet im Detail die Artikel 69 bis 74 und zeigt praxisnah, wie sich diese auf die internen Abläufe, das Meldewesen und die Kommunikation mit der FIU auswirken.
Teilnehmende erfahren, wann eine Verdachtsmeldung zwingend erforderlich ist, welche Fristen einzuhalten sind, wer innerhalb der Organisation verantwortlich zeichnet und welche Schutzmechanismen für Meldende und Mandatsträger gelten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen interner Risikoanalyse und externer Verdachtsmeldung: Wann reicht eine interne Untersuchung – und ab wann ist die FIU-Meldung obligatorisch?
Ebenfalls behandelt werden die neuen technischen Standards der AMLA (Format und Datenfelder für Meldungen) sowie die bis 2027 zu erwartenden Leitlinien zu Indikatoren verdächtiger Aktivitäten.
Darüber hinaus werden die rechtlichen Grenzen der Informationsweitergabe („Tipping-off-Verbot“)
und die Ausnahmefälle für konzerninterne oder berufliche Informationsaustausche erläutert.
Auch die Pflichten zur Transaktionsaussetzung nach Artikel 71 sowie die neuen Schwellenwertmeldungen für hochwertige Güter werden umfassend dargestellt.
Inhalte des Seminars
Artikel 69 – Meldung von Verdachtsfällen:
Pflichten zur unverzüglichen Meldung, Auskunftspflichten gegenüber der FIU, Bewertungsanforderungen, Schutz des Geldwäschebeauftragten.
Artikel 70 – Besondere Berufsgruppen:
Meldeverfahren über Selbstverwaltungseinrichtungen, Ausnahmen für anwaltliche Tätigkeit, Grenzen und Hochrisiko-Ausnahmen.
Artikel 71 – Verzicht auf Durchführung von Transaktionen:
Voraussetzungen für Transaktionsstopps und Nachmeldungen, Fristen, Risikoabwägung.
Artikel 72 – Weitergabe in gutem Glauben:
Haftungsfreistellung und Vertrauensschutz.
Artikel 73 – Verbot der Informationsweitergabe:
Reichweite des Tipping-off-Verbots, zulässige Informationsflüsse innerhalb von Gruppen und Netzwerken.
Artikel 74 – Schwellenwertbasierte Meldungen:
Meldepflichten für Händler und Finanzinstitute bei Transaktionen mit hochwertigen Gütern.
Praxisumsetzung:
Aufbau eines internen Meldeprozesses, Kommunikationsschnittstellen zur FIU, Dokumentationspflichten und Prüfungsfestigkeit.
Ausblick:
AMLA-Standards, künftige Leitlinien und nationale Umsetzungsschritte bis 2027.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an
– Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter,
– Compliance- und Risikomanager,
– Geschäftsleiter von Finanz-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten.